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Änderung des Schwerbehindertenausweises beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Außerdem ist darin die Dauer der Gültigkeit vermerkt.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert, sich also entweder verbessert oder verschlechtert, können Sie diese Veränderung gegenüber dem Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitteilen und die Neufeststellung des Grades der Behinderung beantragen.
Ihr Schwerbehindertenausweis wird daraufhin entweder ungültig oder es werden der Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale korrigiert. 
Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis, um bestimmte Rechte und Hilfen (Nachteilsausgleiche) in Anspruch nehmen, zum Beispiel:

  • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
  • Anspruch auf Zusatzurlaub,
  • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung, 
  • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen,
  • Rundfunkgebührenbefreiung,
  • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen

Als eventuelle zusätzliche gesundheitliche Merkmale/Merkzeichen kommen in Frage: 

  • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • Bl - Blind
  • Gl - Gehörlos
  • RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • TBl - Taubblind

Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr.

Teaser

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben und sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert, können Sie dies der für Sie zuständigen Behörde mitteilen und die Neufeststellung des Grades der Behinderung beantragen.
 

Verfahrensablauf

Zunächst reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales ein. Das Amt ermittelt im Anschluss Ihren aktuellen Gesundheitszustand, indem es sich an Ihre behandelnden Ärzte/Ärztinnen wendet und Befundunterlagen beizieht. Nach Abschluss des Verfahrens erhaltet Sie einen Bescheid.  

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.

Voraussetzungen

Eine bereits anerkannte Schwerbehinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt wird der Vordruck „Änderungsantrag SGB IX“.

Sofern Ihnen aktuelle Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte vorliegen, fügen Sie diese bitte Ihrem Antrag bei.
 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

13.10.2022
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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen

Südanlage 14 A
35390 Gießen, Universitätsstadt

Postfach 101052
35340 Gießen, Universitätsstadt

Tel.: 0641 7936-0
Fax: 0641 7936-117

E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de
Webseite: Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr