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Kommunale Kulturförderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:

  • Bibliotheken
  • Bildende Kunst, Darstellende Kunst
  • Film und Medien
  • Gedenkstätten
  • Heimatpflege
  • Sprach und Kulturarbeit
  • Internationale Kulturarbeit
  • Literatur
  • Museen und Ausstellungen
  • Musik sowie Soziokultur
  • etc.

Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.

Teaser

Sie möchten im Kulturbereich ein Vorhaben umsetzen? Dann können Sie oftmals einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Verfahrensablauf

  1. In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
  2. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

Voraussetzungen

In der Regel müssen Sie:

  • die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
  • das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
  • Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist in der Regel ein schriftlicher Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.

Folgende Informationen sind den Antragsformularen meist beizufügen:

  • Beschreibung der Maßnahme / des Projektes
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahmenleistung

Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"

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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info@herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr