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Umzugskosten für Landesbedienstete

Leistungsbeschreibung

Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten  des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Umzugskosten.

An wen muss ich mich wenden?

An die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel .

Voraussetzungen

Die schriftliche Umzugskostenzusage ist Voraussetzung für die Gewährung der Umzugskostenvergütung.

 

Anträge / Formulare

Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.

Bemerkungen

Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Umzugskosten.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

21.11.2016
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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Hessische Bezügestelle

Friedrich-Ebert-Straße 106
34119 Kassel, documenta-Stadt

Postfach 10 41 29
34041 Kassel, documenta-Stadt

Außenstelle Wiesbaden - Leipziger Str. 35
65191 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Postfach 15 67
Außenstelle Wiesbaden -
65005 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: 0561 106-0

E-Mail: abteilung-6@rpks.hessen.de
Webseite: https://www.rp-kassel.hessen.de

Öffnungszeiten:

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr