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Geräte- und Produktsicherheit, Verbraucherschutz im Non Food Bereich (Spielzeug; Elektrogeräte, Maschinen usw.)

Leistungsbeschreibung

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verpflichtet die zuständigen Behörden, eine wirksame Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie der in den Verkehr gebrachten Produkte zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang beraten und kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden Hersteller, Händler und Importeure. Sie gehen Verbraucherbeschwerden nach, führen stichprobenartige Sicherheitsüberprüfungen von Produkten durch und nehmen gefährliche Produkte vom Markt. In Zusammenarbeit mit dem Zoll unterbinden sie die Einfuhr gefährlicher Produkte.
 

An wen muss ich mich wenden?

Organisatorisch sind in die Marktüberwachungsbehörden die 3 Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel eingebunden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Verbraucherbeschwerde ist an keine Form gebunden.

Welche Gebühren fallen an?

Für den Verbraucher fallen keine Gebühren an

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Geräte- und Produktsicherheit erhalten Sie im Sozialnetz Hessen.

Geräte- und Produktsicherheit
(Arbeitswelt Hessen)

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I

Liebigstraße 14-16
35390 Gießen, Universitätsstadt

Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt

Tel.: 0641 303-0
Fax: 0641 303-3203

E-Mail: arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de
Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr