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Aufnahme einer ausländischen Rechtsanwältin bzw. eines ausländischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer

Leistungsbeschreibung

Ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation, der einen Beruf ausübt, der in der Ausbildung und den Befugnissen dem Beruf des Rechtsanwalts nach der Bundesrechtsanwaltsordnung entspricht, ist berechtigt, sich unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates und des Völkerrechts in Deutschland niederzulassen, wenn er auf Antrag in die für den Ort seiner Niederlassung zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgenommen worden ist.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein.
  • In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Aufnahmevoraussetzungen geprüft.
  • Wenn sämtliche Voraussetzungen vorliegen, werden Sie in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen.
  • Mit der Aufnahme werden Sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
     

An wen muss ich mich wenden?

an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular „Antrag einer ausländischen Rechtsanwältin bzw. eines ausländischen Rechtsanwalts auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer“ (Original)
  • Fragebogen zum Antragsformular
  • Lebenslauf mit Lichtbild (Original)
  • Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über die Zugehörigkeit zu dem Beruf der Rechtsanwältin/ des Rechtsanwalts nebst beglaubigter Übersetzung
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Original) über eine im Inland abgeschlossene Versicherung
  • Ggf. beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade
  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
  • Überweisung der Verwaltungsgebühr

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten des Verfahrens betragen:

  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt: 160,00 Euro
  • Rechtsanwaltskammer Kassel: 180,00 Euro

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

02.12.2019
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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Rechtsanwaltskammer Frankfurt

Bockenheimer Anlage 36
PLZ: 60322

Fax: +49 69 170098-50
Tel.: +49 69 170098-01

E-Mail: info@rechtsanwaltskammer-ffm.de

Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08.00 - 17.00 Uhr
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr