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Beamtenrechtliche Krankenfürsorge (Beihilfe)

Leistungsbeschreibung

Aufgrund ihres besonderen Dienstverhältnisses erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter sowie ihre Hinterbliebenen und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen anstelle eines Arbeitgeberzuschusses zu ihren Beiträgen für eine Krankenversicherung eine eigenständigen beamtenrechtliche Krankenfürsorge nach der Hessischen Beihilfeverordnung. Der Dienstherr gewährt zu Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen und in Fällen der Pflege Beihilfen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für Beihilfeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen sind das Regierungspräsidium Kassel, sowie der Hessische Landtag und der Hessischer Rechnungshof jeweils für seine Bediensteten; die Kommunen haben die Zuständigkeit für ihre Bediensteten selbst inne.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformulare stehen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel, Dezernat Beihilfen, zum Download zur Verfügung

Antragsformulare
(Regierungspräsidium Kassel)

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Beihilfe ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen zu stellen. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat der Beihilfestelle des Regierungspräsidiums Kassel als Ziel gesetzt, Beihilfeanträge innerhalb von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) zu bescheiden.

Dieses Ziel wird seit September 2007 durchgängig erfüllt, oft sogar deutlich unterschritten.
 

Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel, Beihilfen

Regierungspräsidium Kassel, Beihilfen
(Regierungspräsidium Kassel)

Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"

Für Fragen zur Beihilfe bei der Stadt Herborn wenden Sie sich bitte an den

Magistrat der Stadt Herborn
Fachdienst Allgemeine Verwaltung
Hauptstraße 39
35745 Herborn

Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"

Anträge können direkt bei der zuständigen Beihilfestelle der Stadt Herborn angefordert werden. Alternativ stehen Ihnen die gültigen Vordrucke der KDZ Wiesbaden zur Verfügung.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info@herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

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Adresse:

Dezernat 14.2

Scheidemannplatz 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Öffnungszeiten: Sie können uns telefonisch montags - donnerstags von 08.00-16.30 Uhr und persönlich montags, donnerstags und freitags von 08.00-12.00 Uhr sowie dienstags von 13.00-16.30 Uhr erreichen.
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
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