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Landestierärztekammer Hessen - Mitgliedschaft anmelden

Leistungsbeschreibung

Tierärztinnen und Tierärzte können in Hessen erst nach Erhalt der deutschen Approbation oder der Erlaubniserteilung zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufes  tätig werden.

Mit der Aufnahme der Tätigkeit in Hessen sind Sie kraft Gesetz Mitglied der Landestierärztekammer  Hessen.

Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 4 Wochen  bei der Kammer anzumelden.

Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem,

  • die beruflichen Belange der Mitglieder wahrzunehmen,
  • die Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Als Mitglied müssen Sie einen Jahresbeitrag zahlen. Diesen erhebt die Kammer, um ihren Aufwand zu decken. Das erste Kalenderjahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie von den Beiträgen befreit.

Hinweis: Verlagern Sie Ihre tierärztliche Tätigkeit oder Ihren Wohnsitz (ohne tierärztlich tätig zu sein) ins Ausland, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben.

Verfahrensablauf

Bitte melden Sie sich vorab telefonisch, per E-Mail oder Fax bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer oder laden Sie das Formular im Internetauftritt der Kammer herunter. Diese sendet Ihnen die Meldeunterlagen mit der Post zu.

An wen muss ich mich wenden?

An die Landestierärztekammer Hessen.

Voraussetzungen

Sie müssen

  • Tierärztin oder Tierarzt
  • und im Besitz einer deutschen Approbation sein
  • oder eine vorübergehende oder beschränkte Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs besitzen (wird in Hessen durch das Regierungspräsidium Gießen erteilt) und
  • in Hessen tierärztlich tätig sein oder,
  • falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Hessen haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Bestallungs- oder Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
  • Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade, Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
  • Urkunden über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.

Sachkundenachweis


Formloser Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Anmeldung binnen eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit (bei vorübergehender Berufsausübung in 5 Tagen)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von der vollständigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen abhängig.

Fachlich freigegeben durch

Landestierärztekammer Hessen

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Meldebestätigung/Erlaubnis zur vorübergehenden Tätigkeit

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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Landestierärztekammer Hessen

Postfach 1409
65524 Niedernhausen

Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Tel.: +49 6127 9075-0
Fax: +49 6127 9075-23

E-Mail: info@ltk-hessen.de
Webseite: www.ltk-hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr