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Wählbarkeitsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

An wen muss ich mich wenden?

Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

Was sollte ich noch wissen?

Für weitere Informationen:
 
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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Fachdienst - Bürgerbüro

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-331
Interne Nummer: 331
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: buergerbuero@herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

Ansprechpartner:
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr