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Sprachauswahl inaktiv

Sprachförderung für erwachsene Personen in Hessen. Förderprogramm MitSprache – Deutsch4U

Leistungsbeschreibung

Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.

Teaser

Sie können möglicherweise eine Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursen erhalten. 

Verfahrensablauf

Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
 

Voraussetzungen

- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
- Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger 
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 Monat

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Was sollte ich noch wissen?

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

18.09.2018
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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

PLZ: 64278

Luisenplatz 2
PLZ: 64283

Tel.: +49 6151 12-5168

Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr